Um Ihnen die lästige Arbeit in der kalten Jahreszeit abzunehmen, erstellen wir gerne ein individuelles Angebot – sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich. Diese Angebote können für den kompletten Winter gelten, über Ihre Urlaubszeit oder einmalig. Hierfür übernehmen wir die Haftung nach BGB § 831 Abs. 2.